Verwaltungsgericht Köln, 2020-04-09, 7 L 687/20

7 L 687/20Verwaltungsgericht09.04.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 7 L 687/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-04-09

Aktenzeichen: 7 L 687/20

ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0409.7L687.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Kammer

Tenor

  1. Der Antrag, die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, die am 07.04.2020 angemeldete Veranstaltung zuzulassen, wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

2.Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500 Euro festgesetzt.

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