Verwaltungsgericht Köln, 2020-04-06, 9 I 37/17

9 I 37/17Verwaltungsgericht06.04.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 9 I 37/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-04-06

Aktenzeichen: 9 I 37/17

ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0406.9I37.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Kammer

Tenor

Auf die Erinnerung der Klägerin vom 12. Oktober 2017 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 21. September 2017 – 11 K 573/07 – wird der Kostenfestsetzungsbeschluss geändert und der festgesetzte Betrag der der Beklagten von der Klägerin zu erstattenden Kosten auf 56.810,31 Euro verringert. Im Übrigen wird die Erinnerung zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Erinnerungsverfahrens.

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