Verwaltungsgericht Köln, 2020-03-25, 15 K 6015/19

15 K 6015/19Verwaltungsgericht25.03.2020

Regest

Zur örtlichen Zuständigkeit in Fällen der Zuweisung eines Beamten.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 15 K 6015/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-03-25

Aktenzeichen: 15 K 6015/19

ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0325.15K6015.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Kammer

Normen: § 52 Nr. 4 VwGO; § 29 BBG

Leitsätze

Zur örtlichen Zuständigkeit in Fällen der Zuweisung eines Beamten.

Tenor

Das Verwaltungsgericht Köln erklärt sich für örtlich unzuständig und verweist den Rechtsstreit an das örtlich zuständige Verwaltungsgericht Berlin.

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