Verwaltungsgericht Köln, 2020-03-24, 23 L 347/20

23 L 347/20Verwaltungsgericht24.03.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 23 L 347/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-03-24

Aktenzeichen: 23 L 347/20

ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0324.23L347.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 23. Kammer

Tenor

    1. Die aufschiebende Wirkung der Klage (Az.: 23 K 930/20) gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 23. Januar 2020 wird wiederhergestellt bzw. angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

    1. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 € festgesetzt.

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