Verwaltungsgericht Köln, 2020-03-12, 20 L 453/20

20 L 453/20Verwaltungsgericht12.03.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 20 L 453/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-03-12

Aktenzeichen: 20 L 453/20

ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0312.20L453.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Kammer

Tenor

    1. Der Antragsgegner wird verpflichtet, Videoaufnahmen und Videoaufzeichnungen auf dem X. Q. in L. -N. am 14.03.2020 zwischen 15.00 bis 18.00 Uhr durch die dort befindliche stationäre polizeiliche Videoanlage (sieben Videokameras) an drei Kameramasten nach außen erkennbar mittels mechanischer Sperren an den Videokameras, z.B. durch das Verhüllen mit einer Mülltüte oder durch das Verwenden einer blickdichten Folie, unmöglich zu machen.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner zu 2/3, die Antragssteller zu 1/3.

    1. Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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