Verwaltungsgericht Köln, 2020-03-06, 22 K 5974/18

22 K 5974/18Verwaltungsgericht06.03.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 22 K 5974/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-03-06

Aktenzeichen: 22 K 5974/18

ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0306.22K5974.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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