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22 K 5974/18•Verwaltungsgericht Köln, 2020-03-06, 22 K 5974/18
22 K 5974/18Verwaltungsgericht06.03.2020
Entscheidungsdatum: 2020-03-06
Aktenzeichen: 22 K 5974/18
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0306.22K5974.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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