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19 K 15447/17.A•Verwaltungsgericht Köln, 2020-03-06, 19 K 15447/17.A
19 K 15447/17.AVerwaltungsgericht06.03.2020
Entscheidungsdatum: 2020-03-06
Aktenzeichen: 19 K 15447/17.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0306.19K15447.17A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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