Verwaltungsgericht Köln, 2020-03-03, 7 K 6854/18

7 K 6854/18Verwaltungsgericht03.03.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 7 K 6854/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-03-03

Aktenzeichen: 7 K 6854/18

ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0303.7K6854.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Entscheidung ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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