Verwaltungsgericht Köln, 2020-02-25, 2 L 117/20

2 L 117/20Verwaltungsgericht25.02.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 2 L 117/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-02-25

Aktenzeichen: 2 L 117/20

ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0225.2L117.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

    1. Soweit der Antragsteller den Antrag bezüglich des Gebührenbescheides der Antragsgegnerin vom 05. Dezember 2019 (Az.: 00-00/00000 ) zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

    1. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 10.125,00 Euro festgesetzt.

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