Verwaltungsgericht Köln, 2020-02-18, 6 K 7872/17.A

6 K 7872/17.AVerwaltungsgericht18.02.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 6 K 7872/17.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-02-18

Aktenzeichen: 6 K 7872/17.A

ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0218.6K7872.17A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheides vom 18.05.2017 verpflichtet, festzustellen, dass hinsichtlich Libyens ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG besteht. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen der Kläger zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3.

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