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9 K 8525/18•Verwaltungsgericht Köln, 2020-02-17, 9 K 8525/18
9 K 8525/18Verwaltungsgericht17.02.2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-17
Aktenzeichen: 9 K 8525/18
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0217.9K8525.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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