Verwaltungsgericht Köln, 2020-02-17, 9 K 8525/18

9 K 8525/18Verwaltungsgericht17.02.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 9 K 8525/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-02-17

Aktenzeichen: 9 K 8525/18

ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0217.9K8525.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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