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14 K 1834/17.A•Verwaltungsgericht Köln, 2020-02-17, 14 K 1834/17.A
14 K 1834/17.AVerwaltungsgericht17.02.2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-17
Aktenzeichen: 14 K 1834/17.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0217.14K1834.17A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages leistet.
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