projekte
19 K 7299/19•Verwaltungsgericht Köln, 2020-02-14, 19 K 7299/19
19 K 7299/19Verwaltungsgericht14.02.2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-14
Aktenzeichen: 19 K 7299/19
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0214.19K7299.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.