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8 K 3507/18•Verwaltungsgericht Köln, 2020-02-12, 8 K 3507/18
8 K 3507/18Verwaltungsgericht12.02.2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-12
Aktenzeichen: 8 K 3507/18
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0212.8K3507.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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