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8 K 12858/17•Verwaltungsgericht Köln, 2020-02-12, 8 K 12858/17
8 K 12858/17Verwaltungsgericht12.02.2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-12
Aktenzeichen: 8 K 12858/17
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0212.8K12858.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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