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8 K 3877/19•Verwaltungsgericht Köln, 2020-02-06, 8 K 3877/19
8 K 3877/19Verwaltungsgericht06.02.2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-06
Aktenzeichen: 8 K 3877/19
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0206.8K3877.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet
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