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8 K 2727/17•Verwaltungsgericht Köln, 2020-02-06, 8 K 2727/17
8 K 2727/17Verwaltungsgericht06.02.2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-06
Aktenzeichen: 8 K 2727/17
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0206.8K2727.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, für die Beigeladene gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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