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8 L 130/20.A•Verwaltungsgericht Köln, 2020-01-30, 8 L 130/20.A
8 L 130/20.AVerwaltungsgericht30.01.2020
Entscheidungsdatum: 2020-01-30
Aktenzeichen: 8 L 130/20.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0130.8L130.20A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Kammer
Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin vom 22.01.2020 (8 K 419/20.A) gegen die Abschiebungsandrohung im Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 13.01.2020, wird angeordnet.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Antragsgegnerin.
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