Verwaltungsgericht Köln, 2020-01-30, 19 L 2662/19

19 L 2662/19Verwaltungsgericht30.01.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 19 L 2662/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-01-30

Aktenzeichen: 19 L 2662/19

ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0130.19L2662.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Kammer

Tenor

Der Antragsgegnerin wird im Wege einer einstweiligen Anordnung gem. § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO aufgegeben, dem Antragsteller zum 01.02.2020 vorläufig einen Betreuungsplatz in einem Betreuungsumfang von 35 Wochenstunden in einer wohnortnahen höchstens 5 km von seinem Wohnort entfernt gelegenen öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung nachzuweisen.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

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