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15 L 2580/19.A•Verwaltungsgericht Köln, 2020-01-09, 15 L 2580/19.A
15 L 2580/19.AVerwaltungsgericht09.01.2020
Zum fehlenden Rechtsschutzbedürfnis für einen unmittelbar nach Ablauf der Dublin-Überstellungsfrist erhobenen Eilantrag.
Entscheidungsdatum: 2020-01-09
Aktenzeichen: 15 L 2580/19.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0109.15L2580.19A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Kammer
Normen: § 80 Abs. 5 VwGO,§ 80 Abs. 7 VwGO; § 161 Abs. 2 VwGO; Art. 29 Abs. 2 Dublin-III-Verordnung
Zum fehlenden Rechtsschutzbedürfnis für einen unmittelbar nach Ablauf der Dublin-Überstellungsfrist erhobenen Eilantrag.
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens
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