Verwaltungsgericht Köln, 2020-01-09, 15 L 2580/19.A

15 L 2580/19.AVerwaltungsgericht09.01.2020

Regest

Zum fehlenden Rechtsschutzbedürfnis für einen unmittelbar nach Ablauf der Dublin-Überstellungsfrist erhobenen Eilantrag.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 15 L 2580/19.A — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-01-09

Aktenzeichen: 15 L 2580/19.A

ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0109.15L2580.19A.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Kammer

Normen: § 80 Abs. 5 VwGO,§ 80 Abs. 7 VwGO; § 161 Abs. 2 VwGO; Art. 29 Abs. 2 Dublin-III-Verordnung

Leitsätze

Zum fehlenden Rechtsschutzbedürfnis für einen unmittelbar nach Ablauf der Dublin-Überstellungsfrist erhobenen Eilantrag.

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens

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