Verwaltungsgericht Köln, 2020-01-06, 24 L 1510/19

24 L 1510/19Verwaltungsgericht06.01.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 24 L 1510/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-01-06

Aktenzeichen: 24 L 1510/19

ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0106.24L1510.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 24. Kammer

Tenor

    1. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen die Vergnügungssteuerbescheide der Antragsgegnerin vom 00., 00., 00. und 00. August 2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28. März 2018 und des Änderungsbescheides vom 18. Juli 2018 (24 K 3179/18) wird angeordnet. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin zu 1/5 und die Antragsgegnerin zu 4/5.

    1. Der Streitwert wird auf 5.362,50 Euro festgesetzt.

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