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6 L 1326/25•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2025-10-09, 6 L 1326/25
6 L 1326/25Verwaltungsgericht09.10.2025
Entscheidungsdatum: 2025-10-09
Aktenzeichen: 6 L 1326/25
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2025:1009.6L1326.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: BauGB § 34 Abs 2; WHG § 78 Abs 4, Abs 5
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Der Streitwert wird auf 3.750,- € festgesetzt.
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