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19 K 4297/21•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2025-09-26, 19 K 4297/21
19 K 4297/21Verwaltungsgericht26.09.2025
Wer durch grob verkehrswidriges und leichtsinniges Fahrverhalten einen Verkehrsunfall verursacht, kann nach § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BHKG zum Ersatz der hierdurch entstandenen Kosten eines Feuerwehreinsatzes verpflichtet werden.
Entscheidungsdatum: 2025-09-26
Aktenzeichen: 19 K 4297/21
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2025:0926.19K4297.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Kammer
Normen: BHKG § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1
Wer durch grob verkehrswidriges und leichtsinniges Fahrverhalten einen Verkehrsunfall verursacht, kann nach § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BHKG zum Ersatz der hierdurch entstandenen Kosten eines Feuerwehreinsatzes verpflichtet werden.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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