Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2025-09-17, 1 K 5204/24

1 K 5204/24Verwaltungsgericht17.09.2025

Regest

Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, einem Lehramtsbewerber, der bei seiner amtsärztlichen Untersuchung bewusst relevante medizinische Tatsachen verschweigt, die Verbeamtung wegen Zweifel an der charakterlichen Eignung zu versagen.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 1 K 5204/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-09-17

Aktenzeichen: 1 K 5204/24

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2025:0917.1K5204.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Normen: GG Art 3 Abs 2; BeamtStG § 9

Leitsätze

Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, einem Lehramtsbewerber, der bei seiner amtsärztlichen Untersuchung bewusst relevante medizinische Tatsachen verschweigt, die Verbeamtung wegen Zweifel an der charakterlichen Eignung zu versagen.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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