projekte
19a K 575/23.A•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2025-08-26, 19a K 575/23.A
19a K 575/23.AVerwaltungsgericht26.08.2025
Entscheidungsdatum: 2025-08-26
Aktenzeichen: 19a K 575/23.A
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2025:0826.19A.K575.23A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19a. Kammer
Normen: AsylG §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.