Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2025-08-12, 1 K 4028/24

1 K 4028/24Verwaltungsgericht12.08.2025

Regest

Zur Frage der gesundheitlichen Eignung eines Bewerbers um die Einstellung in den Polizeivollzugsdienst mit einer mittelgradigen Farbsinnstörung.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 1 K 4028/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-08-12

Aktenzeichen: 1 K 4028/24

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2025:0812.1K4028.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Kammer

Normen: GG Art. 33 Abs. 2; BeamtStG § 9

Leitsätze

Zur Frage der gesundheitlichen Eignung eines Bewerbers um die Einstellung in den Polizeivollzugsdienst mit einer mittelgradigen Farbsinnstörung.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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