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19 L 872/25•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2025-07-09, 19 L 872/25
19 L 872/25Verwaltungsgericht09.07.2025
Der Begriff der "Räume von Schank- oder Speisewirtschaften" im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 SpielV erfasst ausschließlich Räume, die durch den Schank- oder Speisebetrieb geprägt sind und nicht überwiegend einem anderen Zweck dienen (st. Rspr.).
Entscheidungsdatum: 2025-07-09
Aktenzeichen: 19 L 872/25
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2025:0709.19L872.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Kammer
Normen: GewO § 33c Abs 3; VwVfG NRW § 49 Abs 2 SpielV § 1 Abs 1 Nr 1
Der Begriff der "Räume von Schank- oder Speisewirtschaften" im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 SpielV erfasst ausschließlich Räume, die durch den Schank- oder Speisebetrieb geprägt sind und nicht überwiegend einem anderen Zweck dienen (st. Rspr.).
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