Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2025-07-09, 19 L 872/25

19 L 872/25Verwaltungsgericht09.07.2025

Regest

Der Begriff der "Räume von Schank- oder Speisewirtschaften" im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 SpielV erfasst ausschließlich Räume, die durch den Schank- oder Speisebetrieb geprägt sind und nicht überwiegend einem anderen Zweck dienen (st. Rspr.).

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 19 L 872/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-07-09

Aktenzeichen: 19 L 872/25

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2025:0709.19L872.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Kammer

Normen: GewO § 33c Abs 3; VwVfG NRW § 49 Abs 2 SpielV § 1 Abs 1 Nr 1

Leitsätze

Der Begriff der "Räume von Schank- oder Speisewirtschaften" im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 SpielV erfasst ausschließlich Räume, die durch den Schank- oder Speisebetrieb geprägt sind und nicht überwiegend einem anderen Zweck dienen (st. Rspr.).

Tenor

    1. Der Antrag wird abgelehnt.
    1. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
    1. Der Streitwert wird auf 2.000,- € festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.