Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2025-06-03, 12a L 836/25.A

12a L 836/25.AVerwaltungsgericht03.06.2025

Regest

Verbalnoten des tadschikischen Auswärtigen Amtes sind grundsätzlich ein geeignetes Instrument zur Ausräumung der Gefahr einer Art. 3 EMRK widersprechenden Behandlung.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 12a L 836/25.A — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-06-03

Aktenzeichen: 12a L 836/25.A

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2025:0603.12A.L836.25A.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12a. Kammer

Normen: AufenthG § 60 Abs. 5

Leitsätze

Verbalnoten des tadschikischen Auswärtigen Amtes sind grundsätzlich ein geeignetes Instrument zur Ausräumung der Gefahr einer Art. 3 EMRK widersprechenden Behandlung.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

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