Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2025-05-13, 4 Nc 37/24

4 Nc 37/24Verwaltungsgericht13.05.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 4 Nc 37/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-05-13

Aktenzeichen: 4 Nc 37/24

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2025:0513.4NC37.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Kammer

Tenor

    1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

    1. Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.