Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2025-04-28, 4 K 1227/22

4 K 1227/22Verwaltungsgericht28.04.2025

Regest

Rücknahme durch Bestechung erwirkter Leistungsnachweise nach § 48 VwVfG NRW rechtmäßig

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 4 K 1227/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-04-28

Aktenzeichen: 4 K 1227/22

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2025:0428.4K1227.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: § 48 VwVfG NRW

Leitsätze

Rücknahme durch Bestechung erwirkter Leistungsnachweise nach § 48 VwVfG NRW rechtmäßig

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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