Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2025-04-15, 4 Nc 102/24

4 Nc 102/24Verwaltungsgericht15.04.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 4 Nc 102/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-04-15

Aktenzeichen: 4 Nc 102/24

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2025:0415.4NC102.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Kammer

Tenor

  1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

  1. Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.

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