Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2025-03-27, 18 L 505/25

18 L 505/25Verwaltungsgericht27.03.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 18 L 505/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-03-27

Aktenzeichen: 18 L 505/25

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2025:0327.18L505.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Kammer

Tenor

  1. Die aufschiebende Wirkung der Klage – 18 K 262/25 – gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 16. Dezember 2024 wird angeordnet, soweit dieser eine Nichtzuweisung der Leistungsgruppe 16.5 (Tiefe Rektumeingriffe) am Standort N.-Hospital C. vorsieht. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens zu ¼, die Antragstellerin zu ¾.

  1. Der Streitwert wird auf 100.000,- Euro festgesetzt.

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