Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2025-03-26, 6 K 1627/23

6 K 1627/23Verwaltungsgericht26.03.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 6 K 1627/23 — Gerichtsbescheid

Entscheidungsdatum: 2025-03-26

Aktenzeichen: 6 K 1627/23

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2025:0326.6K1627.23.00

Dokumenttyp: Gerichtsbescheid

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: BauGB § 35

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt der Kläger.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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