Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2025-03-26, 1 K 3154/21

1 K 3154/21Verwaltungsgericht26.03.2025

Regest

Zur Frage der zulässigen Beschränkung der Gestaltungsfreiheit hinsichtlich des Beginns und Endes einer Elternzeit in zeitlicher Nähe zu Ferienzeiten für Beamte im Schuldienst.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 1 K 3154/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-03-26

Aktenzeichen: 1 K 3154/21

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2025:0326.1K3154.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Normen: BEEG § 16 Abs 3; FrUrlV NRW § 9; FUrlV NRW § 11; GG Art 3

Leitsätze

Zur Frage der zulässigen Beschränkung der Gestaltungsfreiheit hinsichtlich des Beginns und Endes einer Elternzeit in zeitlicher Nähe zu Ferienzeiten für Beamte im Schuldienst.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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