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5a K 877/23.A•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2025-03-20, 5a K 877/23.A
5a K 877/23.AVerwaltungsgericht20.03.2025
Entscheidungsdatum: 2025-03-20
Aktenzeichen: 5a K 877/23.A
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2025:0320.5A.K877.23A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5a. Kammer
Normen: AsylG § 73 Abs. 5; § 3 Abs. 4; § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4; AufenthG § 60 Abs. 5, 7, 8
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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