Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2025-03-14, 18 L 374/25

18 L 374/25Verwaltungsgericht14.03.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 18 L 374/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-03-14

Aktenzeichen: 18 L 374/25

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2025:0314.18L374.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Kammer

Tenor

    1. die aufschiebende Wirkung der Klage 18 K 256/25 gegen den Feststellungsbescheid der Bezirksregierung J. vom 16. Dezember 2024 wird angeordnet, soweit sich die Klage auf die Anfechtung der Nichtzuweisung der Leistungsgruppe 16.4 (Pankreaseingriffe) bezieht. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
    1. Der Streitwert wird auf 25.000,- Euro festgesetzt.

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