Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2025-03-04, 16 L 2023/24

16 L 2023/24Verwaltungsgericht04.03.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 16 L 2023/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-03-04

Aktenzeichen: 16 L 2023/24

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2025:0304.16L2023.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Kammer

Normen: VwGO § 80 Abs. 5, § 80 a Abs. 3 Satz 2, § 80 a Abs. 1 Nr. 2, § 42 Abs. 2; DSchG NRW § 9 Abs. 2, § 9 Abs. 3

Tenor

  1. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

  2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

  3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 € festgesetzt.

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