Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2025-02-03, 6 K 1997/24

6 K 1997/24Verwaltungsgericht03.02.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 6 K 1997/24 — Gerichtsbescheid

Entscheidungsdatum: 2025-02-03

Aktenzeichen: 6 K 1997/24

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2025:0203.6K1997.24.00

Dokumenttyp: Gerichtsbescheid

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: BauO NRW § 82

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Gerichtsbescheids vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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