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6 K 1997/24•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2025-02-03, 6 K 1997/24
6 K 1997/24Verwaltungsgericht03.02.2025
Entscheidungsdatum: 2025-02-03
Aktenzeichen: 6 K 1997/24
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2025:0203.6K1997.24.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: BauO NRW § 82
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Gerichtsbescheids vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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