Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2025-01-29, 1 K 2776/24

1 K 2776/24Verwaltungsgericht29.01.2025

Regest

Zur Frage des Verschuldens eines Amtswalters im Rahmen des beamtenrechtlichen Schadensersatzanspruchs bei auf Grundlage eines unzutreffenden Sachverhalts erfolgten (rechtswidrigen) Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf und dem Vorwurf unzureichender Amtsermittlung (hier verneint).

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 1 K 2776/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-01-29

Aktenzeichen: 1 K 2776/24

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2025:0129.1K2776.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Normen: VwVfG § 24; VwVfG § 26; BeamtStG § 23 Abs 4; BGB § 276 Abs 2; VwGO § 86

Leitsätze

Zur Frage des Verschuldens eines Amtswalters im Rahmen des beamtenrechtlichen Schadensersatzanspruchs bei auf Grundlage eines unzutreffenden Sachverhalts erfolgten (rechtswidrigen) Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf und dem Vorwurf unzureichender Amtsermittlung (hier verneint).

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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