Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2024-12-06, 16 L 893/24

16 L 893/24Verwaltungsgericht06.12.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 16 L 893/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-12-06

Aktenzeichen: 16 L 893/24

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2024:1206.16L893.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Kammer

Normen: AufenthG § 7 Abs. 2 Satz 2

Tenor

    1. Die aufschiebende Wirkung der Klage 16 K 3815/23 gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 26. Juli 2023 wird hinsichtlich der nachträglichen Befristung der Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis des Antragstellers wiederhergestellt und hinsichtlich der Abschiebungsandrohung sowie der Anordnung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots nebst Befristung angeordnet.
    1. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
    1. Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

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