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6 K 4305/22•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2024-11-26, 6 K 4305/22
6 K 4305/22Verwaltungsgericht26.11.2024
Entscheidungsdatum: 2024-11-26
Aktenzeichen: 6 K 4305/22
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2024:1126.6K4305.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Die der Beigeladenen erteilten Baugenehmigungen der Beklagten vom 17. Oktober 2022 (Az. 282-22 und 283-22) werden aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt die Beklagte.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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