Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2024-11-08, 14 L 1721/24

14 L 1721/24Verwaltungsgericht08.11.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 14 L 1721/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-11-08

Aktenzeichen: 14 L 1721/24

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2024:1108.14L1721.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 14. Kammer

Normen: StVO § 45 Abs 9

Tenor

    1. Die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen 14 K 5325/24 erhobenen Klage gegen die Allgemeinverfügungen der Antragsgegnerin durch Aufstellen der verkehrsrechtlichen Anordnungen in Form der Schilder Z 209, Z 209-10, VZ1022 und VZ 1026-32 am Ende der Huyssenallee im Kreuzungsbereich Friedrichstraße/Hohenzollernstraße/ Huyssenallee/ Rüttenscheider Straße in Essen i.V. mit der verkehrsrechtlichen Anordnung vom 9. Oktober 2024, wonach nur Radfahrern und dem Linienverkehr das Geradesausfahren in die Rüttenscheider Straße gestattet ist, wird angeordnet.

Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, die am Ende der Huyssenallee im Kreuzungsbereich Friedrichstraße/Hohenzollern-straße/Huyssenallee/Rüttenscheider Straße aufgestellten Verkehrszeichen, die die verkehrsrechtliche Anordnung vom 9. Oktober 2024 umsetzen nebst entsprechendem Vorwegweiser zu entfernen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

    1. Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.