Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2024-10-08, 14 K 1931/23

14 K 1931/23Verwaltungsgericht08.10.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 14 K 1931/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-10-08

Aktenzeichen: 14 K 1931/23

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2024:1008.14K1931.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Kammer

Normen: StVO § 45

Tenor

Die an der Riphausstraße in Waltrop durch Zeichen 274 angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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