Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2024-09-23, 4 L 1268/24

4 L 1268/24Verwaltungsgericht23.09.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 4 L 1268/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-09-23

Aktenzeichen: 4 L 1268/24

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2024:0923.4L1268.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Kammer

Tenor

  1. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, das Prüfungsverfahren des Antragstellers vorläufig fortzusetzen und ihm im Modul BPT 5 (3000-Meter-Lauf) einen weiteren Prüfungsversuch zu gewähren.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

  1. Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.

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