Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2024-09-12, 6 K 4318/23

6 K 4318/23Verwaltungsgericht12.09.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 6 K 4318/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-09-12

Aktenzeichen: 6 K 4318/23

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2024:0912.6K4318.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: BauO NRW § 58, BauO NRW § 82

Tenor

Soweit die Beteiligten es für in der Hauptsache erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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