Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2024-08-30, 19a K 855/23.A

19a K 855/23.AVerwaltungsgericht30.08.2024

Regest

Eine exilpolitische Betätigung eines iranischen Staatsangehörigen ist erst dann schutzrechtlich relevant, wenn seine Aktivitäten ihn aus der Masse der mit dem iranischen Regime Unzufriedenen herausheben und als ernsthaften und gefährlichen Regimegegner erscheinen lassen (Anschluss an OVG NRW, Urteil vom 18.3.24 - 6 A 1605/20.A).

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 19a K 855/23.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-08-30

Aktenzeichen: 19a K 855/23.A

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2024:0830.19A.K855.23A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19a. Kammer

Leitsätze

Eine exilpolitische Betätigung eines iranischen Staatsangehörigen ist erst dann schutzrechtlich relevant, wenn seine Aktivitäten ihn aus der Masse der mit dem iranischen Regime Unzufriedenen herausheben und als ernsthaften und gefährlichen Regimegegner erscheinen lassen (Anschluss an OVG NRW, Urteil vom 18.3.24 - 6 A 1605/20.A).

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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