Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2024-07-29, 19 L 225/24

19 L 225/24Verwaltungsgericht29.07.2024

Regest

Einhaltung der Pflicht zur Verhindung von Mehrfachbespielungen von Geräten, deren Bauart die Anforderungen des § 13 Nr. 10 SpielV erfüllen, kann dem Automatenaufsteller durch Ordnungsverfügung aufgegeben werden.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 19 L 225/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-07-29

Aktenzeichen: 19 L 225/24

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2024:0729.19L225.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Kammer

Normen: § 14 Abs. 1 OBG NRW; § 6 Abs. 5 SpielV; § 13 Nr. 10 SpielV

Leitsätze

Einhaltung der Pflicht zur Verhindung von Mehrfachbespielungen von Geräten, deren Bauart die Anforderungen des § 13 Nr. 10 SpielV erfüllen, kann dem Automatenaufsteller durch Ordnungsverfügung aufgegeben werden.

Tenor

    1. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.
    1. Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt.

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