Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2024-07-22, 4 Nc 58/23

4 Nc 58/23Verwaltungsgericht22.07.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 4 Nc 58/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-07-22

Aktenzeichen: 4 Nc 58/23

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2024:0722.4NC58.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Kammer

Tenor

  1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

  1. Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.

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