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2a K 2085/24.A•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2024-07-02, 2a K 2085/24.A
2a K 2085/24.AVerwaltungsgericht02.07.2024
Entscheidungsdatum: 2024-07-02
Aktenzeichen: 2a K 2085/24.A
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2024:0702.2A.K2085.24A.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 2a. Kammer
Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 24. April 2024 wird aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Gerichtsbescheids vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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