Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2024-07-02, 10 L 928/24

10 L 928/24Verwaltungsgericht02.07.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 10 L 928/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-07-02

Aktenzeichen: 10 L 928/24

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2024:0702.10L928.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Kammer

Normen: § 123 Abs. 1 VwGO; § 24 Abs. 3 SGB VIII

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das keine Gerichtskosten erhoben werden.

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